Zeitarbeit oder Leiharbeit – Was ist der Unterschied?
Zeitarbeit, Leiharbeit – zwei Begriffe, eine Bedeutung. Beide Bezeichnungen meinen letztlich ein und dasselbe Arbeitsmodell. Dabei steht die Zeitarbeit entgegen ihres oftmals schlechten Rufs für ein großes Maß an Flexibilität für Arbeitgeber auf der einen und dem Erhalt von Arbeit auf der anderen Seite. Der Grund: Gerade in unserer modernen Arbeitswelt ist es aus wirtschaftlicher Sicht für viele Unternehmen nötig, bestimmte Abteilungen beispielsweise saisonal bedingt mit unterschiedlicher Personalkapazität zu betreiben. Der Arbeitnehmer ist in diesem Rahmen bei einem Personaldienstleister fest angestellt, aber arbeitet für wechselnde externe Unternehmen – und das zeitlich begrenzt. Doch deswegen werden Arbeitnehmer noch lange nicht wie ein Gegenstand verliehen, wie der negative Begriff Leiharbeit fälschlich suggeriert. Als Experte für Personaldienstleistungen in Wuppertal und Umgebung erläutern wir die Unterschiede beider Begriffe und machen Schluss mit einigen Negativbildern.
Zeitarbeit
An einem konkreten Beispiel lässt sich der Begriff Zeitarbeit sicherlich am anschaulichsten erläutern: Angenommen Sie sind Maler, CNC Dreher oder beispielsweise Berufskraftfahrer und interessieren sich für Zeitarbeit in Wuppertal. Ihre Wahl fällt dabei auf BESTpro Personalkonzepte. In diesem Fall wären Sie fest bei uns angestellt und wir würden Sie zeitweise Unternehmen aus dem lokalen Umfeld überlassen, zu denen Ihre beruflichen Qualitäten passen. Dort würden Sie zeitlich begrenzt Ihre Arbeitsleistung erbringen, aber wären auch dann weiter bei uns angestellt – mit allen Vorzügen einer Vollbeschäftigung wie Urlaub und Versicherungsleistungen. Dieses Modell hat sich bereits seit Jahren im Arbeitsmarkt etabliert und garantiert Ihnen als Arbeitnehmer selbst in einer schwierigen Wirtschaftsphase Arbeitssicherheit. Somit ist Zeitarbeit in Wuppertal ein Modell, das Perspektiven für den Arbeitsmarkt bietet.
Leiharbeit
Dennoch verbinden die unterschiedlichsten Kreise noch immer negative Assoziationen mit der Zeitarbeit. Es ist dabei keinesfalls Zufall, dass Kritiker bevorzugt den Begriff Leiharbeit verwenden. Die Problematik: Im gesetzlichen Sinne bezeichnet Verleihen die unentgeltliche Weitergabe von Gegenständen an Dritte (Bürgerliches Gesetzbuch, § 598 – 606). Damit werden die Arbeitnehmer also nicht nur versachlicht und als Menschen herabgewürdigt, auch wird der Aspekt ausgeklammert, dass sie für ihre Arbeitsleistung einen Gegenwert in Form einer fairen Bezahlung erhalten.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Die rechtliche Dimension ist dabei eindeutig: Im juristischen Sinne sind beide Begriffe zutreffend, die Bezeichnung Leiharbeit wird dabei sogar im Text des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verwendet. Doch werden auch Leiharbeitnehmer im Gesetzestext keinesfalls als Person verliehen. Sie – und das meint nicht sie selbst als Menschen, sondern ihre Arbeitsleistung – werden lediglich einem Dritten zeitweise überlassen. Dabei gelten zahlreiche gesetzliche Regulierungen, die die Rechte des Arbeitnehmers schützen. So Bedarf die Überlassung von Arbeitnehmern beispielsweise grundsätzlich der Erlaubnis des Arbeitsamtes. Seriosität ist am deutschen Arbeitsmarkt also stets garantiert.
Wenn Sie Fragen zum Thema Zeitarbeit in Wuppertal haben oder eine Stelle suchen, informieren Sie sich gerne auf unserer Seite oder kontaktieren unsere Experten.